Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der pc-hilfe-ruhr (Stand: 23.02.2004) § 1 Geltung der Bedingungen Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vom o. g. Zeitpunkt an für alle Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen der Fa. pc-hilfe-ruhr. Alle AGB der pc-hilfe-ruhr, die vor diesem Datum bekannt gegeben wurden, verlieren mit gleichem Datum ihre Gültigkeit. Ändern sich die AGB während eines laufenden Auftrages, gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden AGB. § 2 Vertragsabschluß 1. Angebote der Fa. pc-hilfe-ruhr sind - insbesondere hinsichtlich der Preisangaben – für die Dauer von 1 Monat nach Angebotsdatum verbindlich. 2. Durch schriftliche Auftragserteilung nimmt der Kunde das Angebot der pc-hilfe-ruhr zu diesen AGB an. 3. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform. § 3 Preise, Preisänderungen 1. Die Preise für Privatkunden schließen die im Zeitpunkt der Auftragsfertigstellung geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein. 2. Die Technikerstunde liegt bei 32 EUR je angefangener Stunde. 3. Für den Kunden fallen innerhalb von Dortmund keine Kosten für Anfahrt an. Über die Stadtgrenze von Dortmund hinaus wird eine Pauschale von 0,40 € / km berechnet. 4. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, kann die pc-hilfe-ruhr die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung geltenden Preise in Rechnung stellen. Werden die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise um mehr als 10% überschritten, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. § 4 Lieferung, Lieferzeiten 1. Sofern und soweit pc-hilfe-ruhr die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung pc-hilfe-ruhr unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch pc-hilfe-ruhr verschuldet. Wird - ohne Verschulden pc-hilfe-ruhr - nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist pc-hilfe-ruhr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Nachweis des Verschuldens der jeweils anderen Seite ist von der Seite zu führen, die beabsichtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 2. Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung der pc-hilfe-ruhr, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Für durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen der Lieferung haftet die pc-hilfe-ruhr nicht. 3. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs. (2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei pc-hilfe-ruhr ein. Kommt pc-hilfe-ruhr mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen. 4. Nach Ablauf einer der pc-hilfe-ruhr bei Lieferverzug gesetzten, angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist. § 5 Versand und Gefahrübergang 1. Erfüllungsort ist Dortmund 2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der pc-hilfe-ruhr verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 3. Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. § 6 Gewährleistung 1. Sofern pc-hilfe-ruhr dem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von pc-hilfe-ruhr zu erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. pc-hilfe-ruhr ist insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist. 2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Angabe der Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§377, 378 HGB bleiben unberührt. 3. Unterlässt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, ohne pc-hilfe-ruhr zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. 4. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist pc-hilfe-ruhr nach ihrer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet pc-hilfe-ruhr im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware. Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt jedoch der Kunde. 5. Kommt pc-hilfe-ruhr einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar. 6. Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 2 Jahren seit Ablieferung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert. 7. Ersatzansprüche sind ferner nach Maßgabe von § 7 begrenzt. 8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen. 9. Sollte eine Beanstandung nicht auf einem Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann pc-hilfe-ruhr eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet. § 7 Haftungsbegrenzung 1. pc-hilfe-ruhr haftet für Schäden - wenn deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder - wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch pc-hilfe-ruhr oder deren Mitarbeiter handelt oder - wenn es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder - wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. 2. Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte. 3. In jedem Fall ist die Haftung pc-hilfe-ruhr für Schadensersatzansprüche jeder Art auf die Herstellung des versprochenen Werks bzw. den nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmanns sorgfältig erbrachten Dienst beschränkt. Weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen AGB bleiben unberührt. 4. Sämtliche Ersatzansprüche gegen pc-hilfe-ruhr - gleich aus welchem Rechtsgrund -, verjähren spätestens nach einem Jahr seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsrist kürzer ist. Die Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in § 6 Abs. (6) bleibt unberührt. 5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter pc-hilfe-ruhr. 6. Soweit pc-hilfe-ruhr nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15.Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Hinsichtlich eines Innenausgleichs nach § 5 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regeln. 7. Für Software und Daten wird keine Gewährleistung eingegangen. Vielmehr gilt hier ein Haftungsausschluss, da Daten auch durch Hardware- oder Bedienungsfehler des Kunden/Auftraggebers zerstört werden können. Der Kunde/Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich. § 8 Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die pc-hilfe-ruhr aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich pc-hilfe-ruhr das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. 2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Aussonderungsrecht der pc-hilfe-ruhr hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist pc-hilfe-ruhr berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch pc-hilfe-ruhr liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag. § 9 Zahlung 1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können ausschließlich nur unmittelbar an pc-hilfe-ruhr (bar) oder spesenfrei auf ein von ihr angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen (Überweisung, Lastschrift). 2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist pc-hilfe-ruhr berechtigt, Verzugszinsen von 6 (sechs) Prozent p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt pc-hilfe-ruhr vorbehalten. § 10 Geheimhaltung, Datenschutz, Datenverarbeitung 1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass pc-hilfe-ruhr in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen personenbezogenen Daten ihrer Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten). Dazu gehören z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder ähnlicher Kunden benötigt. 2. Soweit sich pc-hilfe-ruhr Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist pc-hilfe-ruhr berechtigt, die Kundendaten offen zulegen, wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. 3. pc-hilfe-ruhr sichert zu, dass alle Personen, die von pc-hilfe-ruhr mit der Abwicklung von Leistungen betraut werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. 4. Kundenspezifische Daten, die pc-hilfe-ruhr oder einem Ihrer Mitarbeiter bekannt werden, werden vertraulich behandelt. § 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen pc-hilfe-ruhr und Kunde gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen. 2. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person oder um öffentlich - rechtliches Sondervermögen handelt, ist Dortmund ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.